KI-Kennzeichnung ab August 2026:
Ein EU-Gesetz auf der Suche nach einer Grenze
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für KI-generierte und KI-manipulierte Inhalte.
Fotografiert! Nix KI![]()
Die Europäische Union möchte damit verhindern, dass Menschen künstlich erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen mit der Wirklichkeit verwechseln. Das Ziel ist zunächst nachvollziehbar.
Wer einem Politiker Worte in den Mund legt, die er nie gesagt hat, sollte das kennzeichnen müssen. Wer einen Menschen in eine Situation montiert, in der er niemals gewesen ist, sollte ebenfalls erklären, dass die Aufnahme künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurde.
So weit, so vernünftig.
Das Problem beginnt dort, wo die EU versucht, zwischen einem echten Bild, einem bearbeiteten Bild und einem künstlichen Bild eine klare Grenze zu ziehen.
Denn diese Grenze gibt es in der heutigen Fotografie kaum noch.
Weitere Hintergründe zur geplanten Kennzeichnung von KI-generierten und KI-bearbeiteten Bildern beschreibt der Beitrag
„KI-Pflichtlabel ab August 2026: Zwischen Wasserzeichen, C2PA und der Sehnsucht nach Authentizität“ bei DOCMADie offizielle Darstellung der Europäischen Kommission zu den vorgesehenen Symbolen und Kennzeichnungen finden Sie auf der Seite
„EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“
Fast jedes digitale Bild ist bereits berechnet
Ein modernes Digitalfoto ist keine direkte Kopie der Wirklichkeit.
Schon beim Drücken des Auslösers beginnt die Software zu arbeiten. Die Kamera oder das Smartphone korrigiert Farben, Kontraste, Objektivfehler, Hauttöne, Bildrauschen und Verwacklungen. Mehrere Einzelaufnahmen werden zu einem Bild zusammengerechnet. Der Himmel wird erkannt, Gesichter werden aufgehellt und störende Gegenstände können automatisch entfernt werden.
Das Smartphone entscheidet längst mit, wie die Wirklichkeit ausgesehen haben soll.
Hinzu kommen Instagram-Filter, automatische Porträtverbesserungen, weichgezeichnete Haut, größere Augen, schmalere Gesichter und künstlich erzeugte Hintergrundunschärfe.
Ist das noch ein Foto?
Ist es bereits KI-modifiziert?
Oder wird es erst dann kennzeichnungspflichtig, wenn das Ergebnis jemandem nicht mehr gefällt?
Wo endet Bildbearbeitung und wo beginnt die Täuschung?
Als Fotograf bearbeite ich Bilder seit Jahrzehnten.
Früher wurden in der Dunkelkammer Bereiche aufgehellt, abgedunkelt, retuschiert oder beim Vergrößern anders beschnitten. Später übernahm Photoshop diese Arbeit. Heute kommen teilweise Funktionen zum Einsatz, die auf künstlicher Intelligenz beruhen.
An der eigentlichen Aufgabe hat sich wenig geändert.
Bei einem Fotomodell werden Hautunreinheiten entfernt. Glänzende Stellen werden reduziert. Haare, Falten im Kleid oder störende Gegenstände im Hintergrund werden korrigiert.
In der Industriefotografie werden Maschinen freigestellt. Staub wird entfernt. Ein Kabel, das aus dem Bildrand kommt und nirgendwo sinnvoll hinführt, wird retuschiert. Spiegelungen auf Metall oder Glas werden reduziert. Manchmal wird ein Hintergrund erweitert, weil das Bildformat für eine Broschüre oder Webseite nicht passt.
Die Maschine bleibt dieselbe Maschine.
Das Fotomodell bleibt derselbe Mensch.
Der fotografierte Raum bleibt derselbe Raum.
Aber das Bild entspricht nicht mehr in jedem einzelnen Pixel der Situation vor der Kamera.
Ist es deshalb künstlich?
Die EU spricht von Deepfakes
Hier muss man genauer hinschauen.
Die neue Regelung bedeutet nicht, dass ab August 2026 jedes mit KI bearbeitete Bild ein sichtbares Warnschild tragen muss.
Für Unternehmen, Agenturen, Fotografen und andere professionelle Anwender betrifft die Offenlegungspflicht vor allem sogenannte Deepfakes. Gemeint sind realistisch wirkende Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die bestehende Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse darstellen und von Betrachtern fälschlicherweise für authentisch gehalten werden könnten.
Ein vollständig erfundenes Foto eines bekannten Politikers bei einer heimlichen Geldübergabe wäre ein eindeutiger Fall.
Ein echtes Foto einer leeren Wohnung, die mithilfe künstlicher Intelligenz vollständig eingerichtet wird, nennt selbst die EU als Beispiel für einen teilweise KI-modifizierten Inhalt.
- Aber was ist mit dem entfernten Stromkabel neben einer Maschine?
- Was ist mit dem ausgetauschten Himmel?
- Was ist mit der Hautretusche?
- Was ist mit einer automatisch ergänzten Ecke des Fußbodens?
- Was ist mit dem Gruppenfoto, bei dem das Smartphone aus mehreren Aufnahmen die jeweils besten Gesichtsausdrücke zusammensetzt?
Genau hier beginnt der Murks.
Das Ergebnis entscheidet, nicht das Werkzeug
Für mich ist nicht entscheidend, welches Werkzeug benutzt wurde.
Ein Bild kann mit einer Kamera aufgenommen, in Photoshop bearbeitet, mit generativer KI ergänzt oder vollständig am Computer erzeugt worden sein. Entscheidend ist, was das Bild behauptet.
- Behauptet es, ein reales Ereignis zu dokumentieren?
- Zeigt es eine Person bei einer Handlung, die nie stattgefunden hat?
- Werden Eigenschaften eines Produktes dargestellt, die das Produkt tatsächlich nicht besitzt?
- Wird aus einer kleinen Maschine plötzlich eine riesige Produktionsanlage?
- Wird aus einem leeren Messestand ein voller Kundenmagnet?
Dann kann das Bild täuschen. Ob diese Täuschung mit einem Pinsel, Photoshop, einer Montage oder künstlicher Intelligenz erzeugt wurde, ist für den Betrachter vollkommen gleichgültig.
Ein handwerklich montiertes Bild ist nicht ehrlicher als ein KI-Bild.
Eine klassische Retusche ist nicht automatisch wahr.
Und ein vollständig mit KI erzeugtes Modebild muss nicht täuschen, wenn es erkennbar als Inszenierung, Illustration oder kreative Darstellung verwendet wird.
Der Ursprung des Bildes ist nicht das eigentliche Problem.
Das Problem ist die Behauptung, die mit dem Bild verbunden wird.
Wahrheit lässt sich nicht mit einem kleinen Symbol herstellen
Die EU stellt verschiedene Symbole zur Verfügung. Sie sollen anzeigen, ob ein Inhalt vollständig mit KI erzeugt oder teilweise mit KI verändert wurde.
Die Verwendung dieser Symbole ist freiwillig. Die gesetzlich verlangte Offenlegung ist es in den betroffenen Fällen nicht.
Damit entsteht allerdings ein neues Problem:
- Was erfährt der Betrachter durch den Hinweis „teilweise KI-modifiziert“?
- Wurde nur ein störender Papierkorb entfernt?
- Wurde die Haut eines Modells retuschiert?
- Wurde der Himmel ausgetauscht?
- Wurde eine Maschine freigestellt?
- Wurde einer realen Person ein fremdes Gesicht gegeben?
Alle diese Veränderungen könnten unter derselben pauschalen Bezeichnung erscheinen. Das Label erklärt damit nicht, was verändert wurde. Es sagt lediglich, dass irgendeine Form künstlicher Intelligenz beteiligt gewesen sein könnte.
Mehr Transparenz sieht anders aus.
Am Ende entscheidet:
gefällt oder gefällt nicht
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ein Bild verändert wurde. Die entscheidende Frage lautet, ob die Veränderung wesentlich ist und ob das Ergebnis fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu verstanden werden kann.
Damit verlässt die Beurteilung den Bereich klar messbarer Tatsachen.
- Wie viele Pixel dürfen verändert werden?
- Wie groß darf ein entfernter Gegenstand sein?
- Ist ein Stromkabel wesentlich?
- Ist eine Falte im Kleid wesentlich?
- Ist ein ausgetauschter Gesichtsausdruck wesentlich?
- Ist eine künstlich eingerichtete Wohnung nur eine Gestaltungsidee oder bereits eine Täuschung?
Es wird keine objektive Messmaschine geben, in die man ein Bild hineinsteckt und die anschließend zuverlässig erklärt: 17 Prozent künstliche Veränderung, daher kennzeichnungspflichtig.
Es werden Menschen entscheiden.
Behörden werden entscheiden.
Gerichte werden entscheiden.
Sachverständige werden entscheiden.
Und möglicherweise werden auch jene entscheiden wollen, die mit möglichst vielen angeblichen Verstößen Geld verdienen möchten.
Die nächste Abmahnwelle steht möglicherweise schon bereit
Deutschland besitzt eine besondere Begabung darin, aus unklaren europäischen Vorgaben ein Geschäftsmodell für Abmahnungen zu entwickeln.
Ob tatsächlich eine große Abmahnwelle entsteht, lässt sich heute noch nicht sicher vorhersagen. Die KI-Verordnung wird in erster Linie durch die zuständigen Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt. Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einem privaten Unterlassungsanspruch.
Trotzdem wäre es naiv zu glauben, dass Wettbewerber, Verbände und spezialisierte Rechtsanwälte nicht versuchen werden, unklare Kennzeichnungen zusätzlich über das Wettbewerbsrecht anzugreifen.
- Ist das Werbebild ausreichend gekennzeichnet?
- Ist das Symbol groß genug?
- Muss es direkt im Bild stehen?
- Reicht ein Hinweis in der Bildunterschrift?
- Ist die Retusche bereits eine wesentliche Manipulation?
- Könnte ein Verbraucher das Bild für authentisch halten?
Solche Fragen sind der ideale Nährboden für juristische Auseinandersetzungen.
Je unklarer eine Vorschrift ist, desto größer wird das Risiko für kleine Unternehmen, Fotografen, Agenturen, Händler und Webseitenbetreiber. Große Unternehmen beschäftigen Rechtsabteilungen. Kleine Unternehmen bekommen Post.
Künstlerische Arbeiten erhalten etwas Spielraum
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke sieht die EU eine erleichterte Form der Offenlegung vor. Der Hinweis soll in geeigneter Weise erfolgen, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werkes zu beeinträchtigen. Das klingt zunächst vernünftig. Aber auch hier stellt sich die nächste Frage:
Wann ist etwas offensichtlich künstlerisch?
- Ein Modefoto?
- Ein Werbemotiv?
- Ein inszeniertes Industriebild?
- Ein visualisiertes Architekturprojekt?
- Ein Produktbild mit einem künstlich ergänzten Hintergrund?
Was für den Fotografen eindeutig eine Inszenierung ist, kann ein anderer Betrachter für eine Dokumentation halten.
Wieder fehlt eine klare Grenze.
Was Unternehmen jetzt vernünftigerweise tun sollten
Panik ist nicht erforderlich. Wegsehen wäre allerdings ebenso falsch.
Unternehmen sollten zunächst unterscheiden, ob ein Bild lediglich technisch oder gestalterisch bearbeitet wurde oder ob es eine reale Person, einen Ort, ein Produkt oder ein Ereignis in einer Weise zeigt, die tatsächlich nie existiert hat.
Eine normale Farbkorrektur, Rauschreduzierung oder kleine Retusche ist etwas anderes als ein erfundenes Ereignis.
Bei größeren Eingriffen sollte intern dokumentiert werden, was verändert wurde. Dazu reicht häufig bereits eine kurze Beschreibung:
- „Hintergrund erweitert.“
- „Störende Kabel entfernt.“
- „Maschine freigestellt.“
- „Umgebung vollständig mit KI erzeugt.“
- „Person und Handlung vollständig synthetisch.“
Diese Beschreibung ist wesentlich aussagekräftiger als ein pauschales KI-Symbol.
Bei eindeutig künstlichen oder täuschend realistischen Darstellungen sollte die Kennzeichnung klar, verständlich und möglichst nah am Bild erfolgen.
Nicht aus Begeisterung für das Gesetz, sondern um unnötige Angriffsflächen zu vermeiden.
Gerade in der Industriefotografie geht es nicht nur um die Frage, ob ein Bild technisch verändert wurde. Ebenso wichtig sind Datenschutz, Betriebsgeheimnisse und die Kontrolle darüber, wo Bilddaten verarbeitet werden. Mehr dazu finden Sie im Beitrag
„KI, Industriefotografie und Datenschutz“
Mein Gedanke:
Der Schutz vor Deepfakes ist sinnvoll.
Menschen dürfen nicht mithilfe künstlicher Intelligenz bei Handlungen gezeigt werden, die nie stattgefunden haben. Politische Manipulation, erfundene Aussagen, falsche Produktversprechen und täuschend echte Dokumentationen benötigen klare Regeln.
Aber die pauschale Trennung zwischen echten und künstlichen Bildern funktioniert nicht mehr.
Digitale Fotografie ist seit Jahren ein Zusammenspiel aus Optik, Sensor, Software, Berechnung und Bearbeitung. Künstliche Intelligenz ist dabei kein klar abgegrenzter Fremdkörper, sondern längst Bestandteil der Werkzeuge.
Deshalb sollte nicht die Frage gestellt werden:
„Wurde künstliche Intelligenz verwendet?“Die richtige Frage lautet:
„Welche Tatsachen behauptet dieses Bild, und entsprechen diese Behauptungen der Wirklichkeit?“Ein Bild ist nicht deshalb ehrlich, weil es ohne KI entstanden ist. Und es ist nicht automatisch unehrlich, weil künstliche Intelligenz daran beteiligt war.
Über Wahrheit oder Täuschung entscheidet nicht das Werkzeug.
Es entscheidet das Ergebnis, sein Zusammenhang und die Aussage, die damit verbunden wird.
Fotografiert oder KI?
Das ist KI! LLM zu Image
Warum Unternehmen mit verständlichen und regelmäßig veröffentlichten Fachbeiträgen besser gefunden werden, erläutern wir auf unserer Seite
Blog, News und Online-MarketingWelche Anforderungen Unternehmen an professionelle Maschinen- und Produktionsaufnahmen stellen sollten, beantworten wir außerdem in unseren
W-Fragen zur Industriefotografie
FAQs:
Muss ab August 2026 jedes mit KI bearbeitete Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Nicht jede automatische Bildkorrektur oder kleine Retusche führt automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist vor allem, ob ein Bild wesentlich künstlich erzeugt oder verändert wurde und dadurch fälschlicherweise für eine authentische Darstellung gehalten werden könnte.
Ist ein mit dem Smartphone aufgenommenes Foto bereits KI-modifiziert?
In vielen Fällen ja. Moderne Smartphones verändern Fotos automatisch. Sie optimieren Hauttöne, Kontraste, Farben, Schärfe, Bildrauschen und Hintergrundunschärfe. Teilweise werden sogar mehrere Aufnahmen zu einem einzigen Bild zusammengesetzt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Smartphone-Foto sichtbar als KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss.
Muss eine Hautretusche bei einem Fotomodell gekennzeichnet werden?
Eine normale Hautretusche, bei der beispielsweise Pickel, glänzende Stellen oder einzelne Haare entfernt werden, dürfte nicht automatisch unter die Kennzeichnungspflicht für täuschend echte KI-Manipulationen fallen. Eine klare Grenze zwischen normaler Retusche und wesentlicher Veränderung ist allerdings bisher kaum erkennbar.
Ist das Entfernen von Kabeln oder störenden Gegenständen bereits eine KI-Manipulation?
Technisch kann eine solche Bearbeitung heute mit künstlicher Intelligenz erfolgen. Inhaltlich bleibt die abgebildete Maschine oder Situation jedoch häufig unverändert. Entscheidend sollte daher nicht das verwendete Werkzeug sein, sondern ob durch die Bearbeitung eine falsche Aussage über das Produkt, den Ort oder das Ereignis entsteht.
Müssen vollständig mit KI erzeugte Werbebilder gekennzeichnet werden?
Wenn ein vollständig künstlich erzeugtes Bild realistisch wirkt und vom Betrachter für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte, ist eine klare Kennzeichnung sinnvoll und je nach Verwendung voraussichtlich erforderlich. Besonders kritisch wird es, wenn reale Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse dargestellt werden, die so nie existiert haben.
Reicht der Hinweis „KI-generiert“ unter einem Bild aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kennzeichnung muss verständlich und für den Betrachter wahrnehmbar sein. Ob ein Hinweis in der Bildunterschrift, direkt im Bild oder an anderer Stelle erforderlich ist, hängt von der konkreten Verwendung und der weiteren rechtlichen Auslegung ab.
Können fehlende KI-Hinweise zu Abmahnungen führen?
Die KI-Verordnung wird zunächst durch Behörden überwacht. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass Wettbewerber, Verbände oder spezialisierte Rechtsanwälte versuchen werden, unklare oder fehlende Kennzeichnungen zusätzlich über das Wettbewerbsrecht anzugreifen. Gerade kleine Unternehmen sollten deshalb größere KI-Eingriffe dokumentieren und eindeutig künstliche Darstellungen vorsorglich kennzeichnen.
Wurde auch in der analogen Fotografie schon manipuliert?
Ja. Fotografien wurden bereits lange vor Photoshop und künstlicher Intelligenz retuschiert. In der Dunkelkammer wurde aufgehellt, abgedunkelt, weichgezeichnet, montiert und mit Pinseln, Messern oder Airbrush gearbeitet. Neu ist also nicht die Veränderung von Bildern. Neu ist lediglich das Werkzeug und der Versuch, dessen Verwendung gesetzlich sichtbar zu machen.
